In Vorarlberg sind wir umgeben von Seen und Flüssen. Die Gewässer sind nicht wegzudenken. Gut schwimmen zu können ist lebenswichtig!
Das Element Wasser ist ein respektvoller Gegner des Menschen. In der Schwimmwoche sollen die Kinder der 1. Klassen Spaß daran haben mit dem Wasser in Kontakt zu treten. Sie sollen viele verschiede Erfahrungen zur Wirkung des Wassers sammeln und ihre Schwimmtechnik verbessern. Hineinspringen, tauchen, schwimmen und sich mit den Baderegeln auseinandersetzten steht auf dem Plan. Die Kindern haben die Möglichkeit im Kontakttreten mit dem Element Wasser viele Neue Dinge zu lernen und ein Schwimmabzeichen (Pinguin, Frühschwimmer…) zu absolvieren. Mag. Hannah Knünz
Aus dem Ministerium:
"Die Einbeziehung des Schwimmens in den Unterricht aus Leibesübungen ist in allen Lehrplänen für alle Schulstufen verankert.
Wegen der lebenserhaltenden und lebensrettenden Funktion des Schwimmens muss es Ziel des Unterrichtes sein, jeder Schulabgängerin/jedem Schulabgänger zumindest eine grundlegende Schwimmfertigkeit zu vermitteln. Über die Schulzeit hinaus ist ein ausreichendes Schwimmkönnen für die Freizeitgestaltung und damit für die Erhaltung der Gesundheit und manchmal auch für die Berufsausübung von Bedeutung.
Der Erwerb der österreichischen Schwimmerabzeichen erlaubt eine Abstimmung der Leistungsanforderungen für die jeweilige Altersstufe und wirkt daher sowohl als Hilfe für die Lehrerin/den Lehrer als auch als Motivation für die Schüler/innen.
Um einen entsprechenden Unterrichtserfolg zu sichern, ist im Allgemeinen ein regelmäßiger Schwimmunterricht notwendig. Wenn am Schulstandort aus organisatorischen Gründen die Einrichtung des Schwimmunterrichtes nicht möglich ist, wäre das Erlernen bzw. Verbessern des Schwimmens im Rahmen einer bewegungserziehlichen Schulveranstaltung vorzusehen.
Eine Befreiung vom Unterricht im Pflichtgegenstand Bewegung und Sport aus religiösen Gründen schulrechtlich nicht vorgesehen ist. Daher ist die Teilnahme am Unterricht im Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ bzw. am Schwimmunterricht ausnahmslos verpflichtend."
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